AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Woodstock Event & Concert GmbH (nachstehend kurz mit „der Veranstalter“ bezeichnet)
FN 335933 w, Steingasse 6A/1, 4020 Linz

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingung (nachstehend kurz mit „AGB“ bezeichnet) regeln die
rechtlichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dessen Kunden, welche Produkte und Services des Veranstalters in Anspruch nehmen (nachstehend kurz mit „der Kunde“ bezeichnet). Jede Buchung, jeder Erwerb eines Tickets oder Besuch einer Veranstaltung erfolgt auf Grundlage dieser AGB.

1.2 Der Veranstalter bietet seine Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB an. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden, auch wenn dieser nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, und gelten diese auch gleichermaßen für Veranstaltungen und Programmbestandteile, für die der Veranstalter keine Gebühr erhebt.

1.3 Die AGB sind insbesondere Bestandteil der Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten, die vom Veranstalter verkauft werden, und/oder von Eintrittskarten für Veranstaltungen, die vom Veranstalter organisiert und veranstaltet werden.

1.4 Die AGB gelten insbesondere auch für Verträge, bei welchen die vorbeschriebenen Eintrittskarten über einen
Vertriebspartner des Veranstalters (insbesondere eine eigene Online-Ticketverkaufsplattform) verkauft werden. In diesen Fällen gelten somit in der Regel zwei AGB (und zwar die AGB des Veranstalters sowie die AGB des Vertriebspartners). Sollten diesbezüglich Widersprüche bestehen, gelten primär die AGB des Veranstalters,  sofern im Folgenden nichts Gegensätzliches festgelegt wird.

1.5 Der Kunde verpflichtet sich auch gegenüber dem Veranstalter, die AGB der Vertriebspartner des Veranstalters sowie dritter Veranstalter verbindlich einzuhalten.

1.6 Der Veranstalter akzeptiert die Gültigkeit von Geschäftsbedingungen der Kunden nicht, auch wenn diese dem Veranstalter bekannt sind, außer in Einzelfällen, in denen ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Veranstalter lehnt solche Geschäftsbedingungen der Kunden hiermit ausdrücklich im Voraus ab.

2. Verantwortung für Begleitpersonen

2.1 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für dessen Begleitpersonen, insbesondere, wenn diese noch minderjährig, nicht voll geschäftsfähig oder sonst schutzbedürftig sind, und auch dann, wenn diese selbst keine Kunden des Veranstalters sind.

2.2 Der Kunde verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass seine Begleitpersonen die gegenständlichen AGB auch dann einhalten, wenn diese selbst nicht Kunden des Veranstalters sind.

 

3. Tickets

3.1 Tickets zu den Veranstaltungen dürfen nur über die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Vertriebswege erworben werden (insbesondere über den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Online-Shop).

3.1.1. Die Faktura & Vereinnahmung erfolgt durch Ticketwall GmbH (ATU79524515) im Namen und auf Rechnung der Woodstock Event & Concert GmbH.

3.2 Der Erwerb von Tickets zum gewinnbringenden Weiterverkauf ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters untersagt.

3.3 Dem Personal des Veranstalters ist auf Verlangen stets das gültige Ticket vorzuweisen.

3.4 Die im Zuge der jeweiligen Ticketbestellung von allfälligen Vertriebspartnern des Veranstalters erfassten Daten dürfen uneingeschränkt an den Veranstalter weitergegeben werden.

3.5 Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Weiterverarbeitung von Tickets ist ausdrücklich untersagt.

3.6 Bereits erworbene Tickets werden vom Veranstalter nicht umgetauscht oder zurückgenommen, sofern nicht im nachstehenden eine abweichende Regelung festgehalten wird.

3.7 Besetzungsänderungen (insbesondere bei den beworbenen Künstlern der Veranstaltung) und sonstige Änderungen des beworbenen Veranstaltungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch von Eintrittskarten.

3.8 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus organisatorischen Gründen andere Plätze als die auf der Eintrittskarte angeführten in der gleichen oder besseren Kategorie zur Verfügung zu stellen.

3.9 Bei einem Ticketverlust wird dem Kunden kein Ersatzticket ausgestellt.

 

4. Öffnungszeiten, Einlass

4.1 Bei den vom Veranstalter bekannt gegebenen Veranstaltungszeiten handelt es sich um Richtzeiten, welche sich aus technischen und organisatorischen Gründen erheblich verschieben können.

4.2 Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, die Veranstaltungszeiten auch kurzfristig zu ändern, sofern hierfür technische oder organisatorische Erfordernisse bestehen.

4.3 Ersatzansprüche des Kunden wegen eines verspäteten oder (auch kurzfristig) verschobenen Veranstaltungsbeginns sind ausgeschlossen.

 

5. Absage- und Übersiedelungsregelung

5.1 Im Falle der vollständigen Absage einer Veranstaltung vor deren Beginn oder eines Abbruchs binnen 60 Minuten nach deren offizieller Eröffnung können bereits erworbene Tickets innerhalb von zwei Monaten ab dem geplanten Ende der Veranstaltung beim Veranstalter gegen Erstattung des tatsächlich bezahlten Ticketpreises zurückgegeben werden. Versand- und/oder Versicherungskosten des Kunden für dessen Ticketerwerb sind dabei vom Veranstalter nicht zu erstatten.

5.2 Nach Ablauf dieser Rückgabefrist ist eine Rückerstattung des Ticketpreises nicht mehr möglich

5.3 Eine Erstattung des Ticketpreises findet ferner nur dann statt, wenn nicht innerhalb der Rückgabefrist ein Ersatztermin angeboten wurde und/oder die Absage oder der Abbruch auf Grund eines Ereignisses höherer Gewalt erfolgt ist.

5.4 Im Falle der Absage, des Abbruches, der Verschiebung bzw Programmänderung der Veranstaltung werden keine wie immer damit zusammenhängenden Kosten des Kunden (wie etwa Nächtigungs-, Verpflegungs- und/oder Anfahrtskosten) ersetzt.

 

6. Hausrecht

6.1 Kunden kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen.

6.2 Der Zutritt kann einzelnen Kunden auch dann verweigert werden, wenn diese in früheren Vorstellungen die Geschäftsbedingungen nicht eingehalten haben oder während der Veranstaltung Anlass zu einer (verwaltungs) strafrechtlichen Verfolgung oder zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Veranstalter oder einem dessen Vertragspartner gegeben haben.

6.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Kunden PA- und Soundanlagen abzunehmen, sollte dadurch eine Ruhestörung gegeben sein.

6.4 Kunden, die den vom Veranstalter vorgesehen Kartenverkauf behindern, insbesondere indem sie versuchen, Karten am oder vor dem Veranstaltungsgelände anzubieten oder weiterzuverkaufen, können vom Veranstaltungsgelände und dem Nahebereich zum Eingang verwiesen werden.

6.5 Besucher können vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden, wenn durch zu lautes Musizieren oder lautes Betätigen von Tonanlagen eine Ruhestörung von weiteren Gästen und Anrainern gegeben ist.

6.6 Kunden können von der laufenden Vorstellung weggewiesen werden, wenn sie diese stören, andere Kunden belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte haben.

 

7. Ton- und/oder Bildaufnahmen durch den Kunden

7.1 Ton- und/oder Bildaufnahmen, somit insbesondere Fotos, Videos und Tonaufzeichnungen von den Künstlern und den Vorstellungen sind dem Kunden ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung ausnahmslos nicht gestattet.

7.2 Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen kann der Kunde ohne Anspruch auf Rückerstattung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

 

8. Ton- und/oder Bildaufnahmen durch den Veranstalter

8.1 Der Kunde stimmt hiermit ausdrücklich zu, dass der Veranstalter und dessen Vertragspartner bei der Veranstaltung Ton- und/oder Bildaufnahmen, somit insbesondere Fotos, Videos und Tonaufzeichnungen des Kunden erstellt.

8.2 Der Kunde erteilt ferner seine ausdrückliche Zustimmung, dass derartige Aufnahmen auch in einer Weise erstellt werden dürfen, bei der der Kunde deutlich identifizierbar und bildfüllend abgebildet ist.

8.3 Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass der Veranstalter die vom Kunden gemachten Aufnahmen in einer Bilder- und/oder Video-Galerie sowohl in natura als auch im Internet ausstellt. Davon umfasst sind insbesondere die Galerien des Veranstalters auf dessen Homepages und dessen Social-Media-Auftritten. Dies gilt auch für jegliche andere Medien, die bereits jetzt verfügbar sind oder erst zu einem zukünftigen Zeitpunkt nach Abhaltung der Veranstaltung entwickelt werden.

8.4 Der Kunde erteilt ferner seine ausdrückliche Zustimmung, dass der Veranstalter die vom Kunden gemachten Aufnahmen auch zur Herstellung von prominenten und großflächigen Werbe-Sujets – insbesondere Flyer, Werbebanner, Plakate, Poster, Merchandise-Artikel etc. – verwenden darf.

8.5 Der Kunde erteilt ferner seine ausdrückliche Zustimmung, dass der Veranstalter die vom Kunden gemachten Aufnahmen an öffentliche und private Medien (insbesondere Zeitungen, Radio- und Fernsehsender, Online-Nachrichten) zu Berichterstattung über die Veranstaltung und Bewerbung der selbigen uneingeschränkt weitergibt und diese Aufnahmen durch Dritte in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten genutzt werden.

8.6 Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass der Veranstalter die vom Kunden gemachten Aufnahmen selbst zu Werbezwecken uneingeschränkt verwenden darf.

8.7 Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass der Veranstalter die vom Kunden gemachten Aufnahmen uneingeschränkt an Dritte zu Werbezwecken weitergeben darf.

8.8 Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf jedes Entgelt für die Verwendung dessen bei der Veranstaltung angefertigten Aufnahmen.

 

9. Verhalten am Veranstaltungsgelände

9.1 Allgemein:

9.1.1 Das Betreten des Veranstaltungsgeländes ist nur während der vom Veranstalter freigegebenen Veranstaltungszeiten zulässig.

9.1.2 Ab dem Beginn der Herstellungsarbeiten zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Veranstaltungsgeländes bis zum Beginn der Veranstaltung sowie nach Beendigung der Veranstaltung bis zum Abschluss der Abbau- und Räumungsarbeiten dürfen das Veranstaltungsgelände und der daran anschließende Manipulations-, Zufahrts- und Lieferbereich von den Kunden ausnahmslos nicht betreten werden.

9.1.3 Aus Sicherheitsgründen ist das Mitnehmen von sperrigen Gegenständen in den Publikumsbereich des Veranstaltungsgeländes vor den einzelnen Bühnen nicht erlaubt.

9.1.4 Alle Verkehrs-, Flucht und Rettungswege und sowie (Not-)Ausgänge müssen freigehalten und unversperrt bleiben. Einrichtungsgegenstände, Sessel und Bänke dürfen nicht von ihren Standorten entfernt bzw. in Verkehrs-, Flucht- und Rettungswegen oder auf den Stehplätzen aufgestellt werden.

9.1.5 Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.

9.1.6 Tiere sind – mit Ausnahme von Hilfshunden mit entsprechender Bescheinigung – am Veranstaltungsgelände
nicht zugelassen.

9.1.7 Ausgewiesene Rauchverbote am Veranstaltungsgelände sind strengstens einzuhalten.

9.1.8 Die Mitnahme von Speisen- und Getränken in das Veranstaltungsgelände ist nicht erlaubt

9.1.9 Die Mitnahme von Getränkedosen, Flaschen, Gegenständen, die als Waffen oder Wurfgegenstände missbraucht werden können, Waffen sowie pyrotechnischen Gegenständen ist nicht gestattet und müssen vom Kunden noch vor dem Eingang ordnungsgemäß entsorgt werden.

9.2 Spezielle Regelungen für die Veranstaltung „Woodstock der Blasmusik“:

9.2.1 Die Veranstaltung „Woodstock der Blasmusik“ findet überwiegend als Open Air-Veranstaltung, statt. Die Besonderheiten des Veranstaltungsgeländes sowie der Veranstaltung erfordern eine besondere Umsichtigkeit und ein
besonderes Verständnis der Besucher. Aus diesem Grunde sind bei dieser Veranstaltung seitens des Kunden neben den vorstehenden, unter Punkt 9.1 festgehaltenen Verhaltensregeln insbesondere die für diese Veranstaltung jeweils aktuell geltende Hausordnung sowie die bei dieser Veranstaltung geltenden Zeltplatzregeln einzuhalten.

9.2.2 Sollten die Hausordnung und/oder Zeltplatzregeln mit den allgemeinen Verhaltensregeln gemäß 9.1 in Widerspruch stehen, gelten vorrangig die Hausordnung und/ oder Zeltplatzregeln als Spezialregelung.

9.2.3 Die jeweils aktuell geltende Hausordnung und Zeltplatzregeln sind am Veranstaltungsgelände ausgehängt und ferner unter folgenden Links einsehbar: https://www.woodstockderblasmusik.at/wp-content/uploads/2021/12/wdb_hausordnung_2022.pdf

9.2.4 Der Veranstalter behält sich vor, die Hausordnung und Zeltplatzregeln bis zum Beginn der Veranstaltung
und auch während der selbigen noch abzuändern, sofern dies aus organisatorischen, sicherheitsrechtlichen, technischen oder anderen Gründen geboten scheint, um einen reibungslosen Veranstaltungsablauf zu gewährleisten.

9.2.5 Der Kunde verpflichtet sich, sich über den jeweils aktuell geltenden Stand der Hausordnung und Zeltplatzregeln ausreichend zu informieren und diese jeweils aktuell geltenden Regeln uneingeschränkt einzuhalten.

9.2.6 Die Veranstaltung und das Veranstaltungsgelände umfassen ausdrücklich nicht den Fluss „Antiesen“. In diesem Sinne ist die „Antiesen“ nicht Teil des Veranstaltungsgeländes und unterliegt auch nicht den Fürsorgepflichten des Veranstalters. Der Kunde nimmt diesen Umstand sowie den Umstand, dass das Baden in einem Fluss mit Lebensgefahr verbunden ist, ausdrücklich zur Kenntnis. Das Verlassen des Veranstaltungsgeländes sowie insbesondere das Baden in der „Antiesen“ durch den Kunden erfolgt außerhalb jeglichen Rechtsverhältnisses zum Veranstalter und somit auf eigene Gefahr.

 

10. Fundsachen

10.1 Gegenstände, die am Veranstaltungsgelände gefunden werden, müssen beim ausgewiesenen Infopoint am Veranstaltungsgelände abgegeben werden.

 

11. Haftungsbeschränkung

11.1 Der Veranstalter haftet gegenüber dem Kunden – soweit gesetzlich zulässig – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person. Im Falle des behaupteten Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit hat der Kunde das Vorliegen nachzuweisen. Eine Entschädigung für indirekte Schäden und Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, ist jedenfalls ausgeschlossen.

11.2 Der Kunde nimmt in diesem Zusammenhang ausdrücklich zur Kenntnis, dass aufgrund der Lautstärke der Veranstaltung und der dabei stattfindenden Vorstellungen die Gefahr von Gesundheitsschäden – insbesondere Hörschäden – nicht ausgeschlossen werden kann. Für den daher jeweils situationsabhängig erforderlichen Gehörschutz ist der Kunde selbständig verantwortlich und treffen den Veranstalter diesbezüglich keine Fürsorgepflichten.

11.3 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die von Kunden mitgebracht wurden. Es wird daher empfohlen, keine Gegenstände (insbesondere Musikinstrumente) oder wichtigen Materialien zu den Veranstaltungsorten und den Veranstaltungsräumen zu bringen und in diesen zu belassen. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

11.4 Nach Veranstaltungsende bzw. nach der Sperre der Veranstaltungsstätte übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen, die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch in bzw. auf der Veranstaltungsstätte befinden, bzw. diese nach der Sperre wieder betreten, stehen.

 

12. Datenschutzbestimmungen

12.1 Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten nur gemäß den Grundsätzen der DSGVO, insb. Art. 5 und Art. 6 DSGVO, und des DSG. Dies bedeutet, dass beim Veranstalter eine Datenverarbeitung nur nach den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit und Aktualität, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit erfolgt.

 

13. An- und Abreise

13.1 Die Kunden werden gebeten, alle geltenden Einreise- und Visabestimmungen für Reisen nach Österreich und Tirol im Besonderen zu berücksichtigen. Visa können nur von österreichischen Vertretungsbehörden oder akkreditierten Vertretungen im Ausland ausgestellt werden. Der Veranstalter kann den Einreise- oder Visa-Prozess nicht beeinflussen.

 

14. Pandemieklausel und Covid19-Schutzmaßnahmen

14.1 Im Falle von Krankheitsausbrüchen, behördlichen Schließung oder Beschränkungen iZm SARS-CoV-2/COVID-19 oder ähnlichen Epidemien oder Pandemien, die die Durchführung von Veranstaltungen oder einzelner Programmpunkte unmöglich machen und eine ersatzlose Absage zur Folge haben, wird die Teilnahmegebühr – soweit gesetzlich zulässig – vom Veranstalter nicht erstattet. Darüber hinaus anfallende Kosten des Kunden (Hotel, Reise etc.) sind von diesem selbst zu tragen. In diesem Fall wird der Veranstalter die Kunden rechtzeitig informieren, sofern Kontaktdaten zur Verfügung gestellt wurden.

14.2 Eine daraus resultierende Verschiebung von Veranstaltungen (sowohl im Basis- als auch Zusatzangebot) auf einen anderen Termin ist – soweit gesetzlich zulässig – jedenfalls kein Grund für die Rückerstattung oder Reduzierung des Ticketpreises. Wenn bezahlte Veranstaltungen oder Teile hiervon aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt nicht zu den geplanten Terminen stattfinden können, wird die Teilnahme am Programm – soweit gesetzlich zulässig – auf die nächstmalige Abhaltung der Veranstaltung übertragen.

14.3 Die Besucher der Veranstaltung sind verpflichtet, die im Zeitpunkt der Abhaltung der jeweiligen Veranstaltung jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen für Veranstaltungen in Zusammenhang mit Schutzmaßnahmen vor dem Krankheitserreger SARS-CoV-2/COVID-19 einzuhalten. Dies kann insbesondere bedeuten, dass sich die Besucher verpflichten, eine Mund-Nasenschutz-Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen, einen gewissen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten oder weitere Hygienevorschriften (z.B. Händedesinfektion etc.) zu beachten.

14.4 Bei entsprechender behördlicher Vorschrift verpflichten sich die Besucher, vor Gewähren des Zutritts zu einer Veranstaltungsstätte einen Antigen- bzw. PCR-Test durchführen zu lassen oder gegebenenfalls einen Nachweis über einen erfolgten Antigen- bzw. PCR-Test oder eine erfolgte Impfung gegen den Erreger SARS-CoV-2/COVID-19 vorzuweisen.

14.5 Der Veranstalter behält sich aufgrund laufender gesetzlicher Anpassungen die Festlegung bzw. Abänderung der Zutrittsvoraussetzungen zu den Veranstaltungsstätten in Zusammenhang mit Sicherheitsmaßnahmen betreffen den Krankheitserreger SARS-CoV-2/COVID-19 bis zum Beginn der Veranstaltung vor.

14.6 Den Besuchern ist bewusst, dass die Teilnahme an der Veranstaltung auf eigenes Risiko erfolgt und der Veranstalter keine wie immer geartete Verantwortung in Zusammenhang mit einer etwaigen SARS-CoV-2/COVID-19 Infektion eines Besuchers während der Dauer der Veranstaltung trifft.

14.7 Die Besucher sind weiters verpflichtet, die an der jeweiligen Veranstaltungsstätte ausgehängten Schutzmaßnahmen zu befolgen und sich mit diesen vertraut zu machen.

14.8 Falls ein Besucher der während der Veranstaltung mögliche Symptome einer SARS-CoV-2/COVID-19 Erkrankung zeigt, hat sich dieser unmittelbar nach Hervortreten der Symptome von der jeweiligen Veranstaltungsstätte und anderen Besuchern zu entfernen, unverzüglich seine Unterkunft aufzusuchen, den Veranstalter unter der Nummer +43 664 75 37 59 10 zu kontaktieren und weitere Anweisungen abzuwarten.

14.9 Bei Weigerung der Befolgung der SARS-CoV-2/COVID-19 Schutzmaßnahmen wird den Besuchern der Zutritt zu den Veranstaltungsstätten verwehrt. In diesen Fällen kommt es unter keinen Umständen zu einer Erstattung des Ticketpreises.

 

15. Schlussbestimmungen

15.1 Auf die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Veranstalter findet ausschließlich das Recht der
Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisnormen (IPRG, EVÜ) Anwendung.

15.2 Die Vertragssprache sowie die für allfällige Streitigkeiten anzuwendende Prozesssprache ist Deutsch.

15.3 Als ausschließlich zuständiges Gericht wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Veranstalters vereinbart.

15.4 Diese AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.

15.5 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag oder diese AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweils gesetzlichen Regelungen.

15.6. Die verbindliche Fassung der AGB ist stets diejenige, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem jeweiligen Kunden gültig war.

 

Fassung vom 1.12.2021